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Strafen für einen fehlerhaften Cookie-Banner – was droht Ihnen?

Strafen für einen fehlerhaften Cookie-Banner – was droht Ihnen? Der Schutz der Privatsphäre der Nutzer ist ein integraler Bestandteil jeder Website, und europäische Datenschutzbehörden verhängen immer häufiger finanzielle Strafen gegen Entitäten, die rechtswidrige Cookie-Banner verwenden. Es sollte beachtet werden, dass die einzige gültige Form der Zustimmung zur Verarbeitung von Nutzerdaten in der EU die bewusste Einwilligung ist.

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Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union aus dem Jahr 2019

Am 1. Oktober 2019 fällte die höchste rechtliche Instanz der Europäischen Union – der EuGH – im Fall der Firma Planet49 das Urteil, dass die einzige Form der ausdrücklichen Zustimmung zur Verarbeitung von Nutzerdaten eine Zustimmung ist, die auf aktive und ungezwungene Weise erteilt wird.

Dies war das erste Urteil in dieser Angelegenheit, das sich als bahnbrechend für den Datenschutz in der Europäischen Union erwies.

Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses

Im Mai 2020 hat der Europäische Datenschutzausschuss Leitlinien zur Einwilligung in die Verwendung von Cookies in der EU angenommen. Die Leitlinien des EDSA stimmen mit dem Urteil des EuGH aus dem Jahr 2019 überein, umfassen jedoch auch andere Aspekte dessen, was eine gültige Zustimmung im Sinne der DSGVO darstellt, unter anderem:

Die gesamte Verordnung des EDSA kann hier gelesen werden.

Strafen für die größten globalen Unternehmen

Im Jahr 2020 verhängte die französische Datenschutzbehörde (CNIL) folgende Geldstrafen für das Speichern von Cookies auf den Geräten der Nutzer ihrer Dienste ohne deren vorherige Zustimmung:

Die Strafen wurden nach einem Verfahren verhängt, das zeigte, dass beim Besuch der Dienste der oben genannten Unternehmen Werbe-Cookies ohne jegliche Aktivität oder Zustimmung der Besucher gespeichert wurden.

Cookies, die personenbezogene Daten enthalten, unterliegen dem Schutz der DSGVO

Wenn die von einem Dienst verwendeten Cookies personenbezogene Daten der Nutzer enthalten, gelten alle Anforderungen und Verpflichtungen im Sinne der DSGVO. Gemäß der DSGVO kann ein Verstoß gegen die Vorschriften über die grundlegenden Prinzipien der Verarbeitung personenbezogener Daten mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr geahndet werden.

Ein Beispiel für Cookies, die personenbezogene Daten enthalten, könnte das Facebook-Pixel sein. Das Pixel verwendet in seiner Funktion Cookies, die Informationen über Nutzer speichern und dann das Segmentieren von Werbeinhalten ermöglichen. Daher muss der Nutzer der Website über das Sammeln von Cookies auf der Website informiert werden und muss seine ungezwungene Zustimmung dazu geben.

Erzwingung von Schadensersatz durch private Einrichtungen

Nichtanpassung einer Website an die gesetzlichen Anforderungen ist immer häufiger der Grund für den Erhalt verdächtiger Nachrichten oder Schreiben von Firmen, die versuchen, daraus Kapital zu schlagen. Es geht um das sogenannte "Schweigegeld" – eine Firma dokumentiert die Nichtübereinstimmungen der Website mit dem geltenden Recht und nimmt dann Kontakt auf mit der Botschaft – entweder du zahlst, oder wir melden dich bei der Behörde.

Solche Erpressungen sind leider immer häufiger vorkommende Fälle, durchgeführt sowohl von Amateuren (oft E-Mail-Nachrichten mit der Bitte um eine Entschädigung in Kryptowährungen) als auch von Firmen, die sich ausschließlich in großem Umfang damit beschäftigen, dann kann statt einer E-Mail-Nachricht ein Brief oder ein offizielles Schreiben in dieser Angelegenheit erhalten werden.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir bieten einen umfassenden Service für die Implementierung und Wartung von Tools, die ein effektives Management von Cookies auf Ihrer Website ermöglichen.

Wir werden Ihre Seite genau auf die Einhaltung der neuesten DSGVO- und ePrivacy-Anforderungen analysieren und dann das entsprechende Tool implementieren – einen attraktiven Cookie-Banner, der es dem Nutzer ermöglicht, zu entscheiden, für welche Cookies er seine Zustimmung gibt.

Bestellen Sie die Implementierung eines Cookie-Banners und rechtlicher Inhalte für Ihre Website.

In der jährlichen Abrechnung - 239 €/Jahr*

*zu den angegebenen Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 23% hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die über eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT EU) verfügen.

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In der jährlichen Abrechnung - 119 €/Jahr*

*zu den angegebenen Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 23% hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die über eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT EU) verfügen.

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In der jährlichen Abrechnung - 139 €/Jahr*

*zu den angegebenen Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 23% hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die über eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT EU) verfügen.

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In der monatlichen Abrechnung - 24 €/Monat*

*zu den angegebenen Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 23% hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die über eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT EU) verfügen.

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In der monatlichen Abrechnung - 12 €/Monat*

*zu den angegebenen Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 23% hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die über eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT EU) verfügen.

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In der monatlichen Abrechnung - 14 €/Monat*

*zu den angegebenen Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 23% hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die über eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT EU) verfügen.