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Der Schutz der Privatsphäre der Nutzer ist ein unverzichtbarer Bestandteil jeder Website, und europäische Datenschutzbehörden verhängen zunehmend finanzielle Strafen gegen Unternehmen, die rechtswidrige Cookie-Banner verwenden. Es ist zu erwarten, dass die europäische Politik in Bezug auf die Verarbeitung von Nutzerdaten und Cookies mit jedem Jahr strenger wird.
Ein Wendepunkt in Bezug auf die Verpflichtungen von Website-Betreibern beim Einsatz von Cookies war das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union gegen ein deutsches Unternehmen. Das Unternehmen gab den Nutzern nicht die Möglichkeit, über die Verwendung von Cookies zu entscheiden, und zusätzliche Cookies waren standardmäßig angekreuzt. In Beantwortung der vom deutschen Gericht gestellten Fragen definierte der EuGH die Angelegenheit wie folgt:
Das oben genannte Urteil des EuGH C-673/17 vom 1. Oktober 2019 weist auf zwei grundlegende Pflichten hin, die von einem Website-Betreiber erfüllt werden müssen: die Erfüllung der Informationspflicht und das Einholen einer ungezwungenen Zustimmung des Nutzers. Andernfalls ist die Zustimmung zur Verwendung von Cookies nicht gültig.
Die Anforderung der Zustimmung ergibt sich auch aus Artikel 5 Absatz 3 der Richtlinie über die Privatsphäre und elektronische Kommunikation.
Wenn Sie mehr über die rechtlichen Vorschriften erfahren möchten, lesen Sie unseren Artikel über die Verordnung des Europäischen Datenschutzrates.
Damit ein Cookie-Banner den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht, sollte er folgende Funktionen erfüllen:
Wir bieten einen umfassenden Service für die Implementierung und Aufrechterhaltung von Tools, die ein effektives Management von Cookies auf Ihrer Website ermöglichen.
Wir werden Ihre Seite genau auf die Einhaltung der neuesten Anforderungen der DSGVO und ePrivacy analysieren und dann das entsprechende Tool implementieren – einen attraktiven Cookie-Banner, der es dem Benutzer ermöglicht, zu entscheiden, für welche Cookies er seine Zustimmung gibt.
In der jährlichen Abrechnung - 239 €/Jahr*
*zu den angegebenen Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 23% hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die über eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT EU) verfügen.
In der jährlichen Abrechnung - 119 €/Jahr*
*zu den angegebenen Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 23% hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die über eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT EU) verfügen.
In der jährlichen Abrechnung - 139 €/Jahr*
*zu den angegebenen Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 23% hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die über eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT EU) verfügen.
In der monatlichen Abrechnung - 24 €/Monat*
*zu den angegebenen Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 23% hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die über eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT EU) verfügen.
In der monatlichen Abrechnung - 12 €/Monat*
*zu den angegebenen Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 23% hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die über eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT EU) verfügen.
In der monatlichen Abrechnung - 14 €/Monat*
*zu den angegebenen Preisen ist die Mehrwertsteuer in Höhe von 23% hinzuzurechnen. Dies gilt nicht für Unternehmen, die über eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (VAT EU) verfügen.